Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen
als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.
Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.
Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März des aktuellen Schuljahres an der zuständigen Mittelschule anmelden.
Informationen für externe Prüfungsteilnehmer: